Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist Ihr Bedarf an privater Vorsorge und Absicherung besonders hoch. Sie verdienen gut und möchten Ihren Lebensstandard auch im Alter halten – mit der gesetzlichen Rente alleine undenkbar. Auch gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Insolvenz müssen Sie sich in der Regel privat absichern.
Die gute Nachricht: Als Gesellschafter-Geschäftsführer haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Risiko- und Altersvorsorge über die Firma zu finanzieren. Von den steuerlichen Vorteilen der betriebliche Altersvorsorge und der steueroptimierten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall profitieren Sie und das Unternehmen. Außerdem reduzieren Sie dadurch Ihre privaten Vorsorge-Aufwände um bis zu 20%.
Rechtlich gesehen ist die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung äußerst komplex. Damit Ihr betriebliches Versorgungskonzept hält, was es verspricht, muss es alle Anforderungen des Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts erfüllen. Andernfalls kann das weitreichende Folgen haben – vom Ausfall der Versicherungsleistung bis hin zur Insolvenz.
Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ankommt, und führen Sie sicher durch den Paragrafendschungel. Wir analysieren Ihre steuer-, versicherungs- und arbeitsrechtliche Situation, schöpfen alle Möglichkeiten der steuerbegünstigten Risiko- und Altersvorsorge aus und gestalten die betriebliche Altersvorsorge so, dass Ihnen Ihre Rente wirklich sicher ist.